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Besucherordnung

  1. Den Anordnungen des Besucherführers ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Die Grube Samson wird als Gruppe besucht. Sollten Sie die Gruppe verlassen, ist dies dem Besucherführer zu melden.
  3. Festes Schuhwerk und warme Kleidung werden empfohlen.
  4. Nicht dafür vorgesehen Ausstellungsstücke bitten wir nicht zu berühren.
  5. Personen über 1,75 m Körpergröße müssen einen kurzen Teil im Stollen gebückt gehen.
  6. Hunde können auf Anfrage mitgenommen werden. Der Halter trägt die Verantwortung für den Hund.
  7. Im Bergwerk, in den Gebäuden und direkt davor herrscht striktes Rauchverbot (Brandmeldeanlage).
  8. Abfälle bitte in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen.
  9. Bei Verschmutzung und Beschädigung der Kleidung haftet der Betreiber nicht.
  10. Der Aufstieg vom Stollen wird im Winter nicht gestreut. Benutzen Sie bitte den Handlauf.
  11. Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.
  12. Film- und Fotoaufnahmen für eine private Nutzung sind erlaubt, wobei Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten sind. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und vor einem Besuch anzumelden. 
  13. Mit der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Bergwerksmuseums & Erlebniszentrums Grube Samson, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden.
  14. Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.
  15. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach §86a StGB verboten. Kennzeichen sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
  16. Alle Gäste müssen den aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt Folge leisten.

Hunde sind bei uns willkommen...

...müssen sich aber benehmen können und zwar aus Sicht der anderen Gäste.

Eine Herausforderung müssen unsere vierbeinigen Freunde meistern:
Es geht im Bergwerk auch auf Drahtgitter-Stufen hinunter, auf denen manche Hunde nicht laufen wollen oder können. Dann müssen die Tiere entweder getragen werden (kleine Hunde) oder wieder zurückgehen (größere Hunde). Die Sicherheit aller geht hier immer vor.

Hunde in Ausbildung (Blinden- oder Rettungshunde) sind ebenso willkommen wie Hundeschulen.

Bitte melden Sie Ihren Hund bei uns kurz telefonisch unter 05582 1249 an. Vielen Dank.