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Besucherordnung Bergwerk Grube Samson & Museum
 

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erklären sich die teilnehmenden Personen mit allen Bestimmungen dieser Besucherordnung einverstanden.

  2. Den Anordnungen des Besucherführers ist unbedingt Folge zu leisten.

  3. Die Grube Samson wird als Gruppe besucht. Sollten Sie die Gruppe verlassen, ist dies dem Besucherführer zu melden.

  4. Festes Schuhwerk und warme Kleidung werden empfohlen.

  5. Nicht dafür vorgesehene Ausstellungsstücke bitten wir nicht zu berühren.

  6. Personen über 1,60 m Körpergröße müssen einen kurzen Teil im Stollen gebückt gehen.

  7. Hunde können auf Anfrage mitgenommen werden. Der Halter trägt die Verantwortung für den Hund.

  8. Im Bergwerk, in den Gebäuden und direkt davor herrscht striktes Rauchverbot (Brandmeldeanlage).

  9. Abfälle bitte in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen.

  10. Bei Verschmutzung und Beschädigung der Kleidung haftet der Betreiber nicht.

  11. Der Aufstieg vom Stollen wird im Winter nicht gestreut. Benutzen Sie bitte den Handlauf. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

  12. Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Besucherordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurückerstattet.

  13. Film- und Fotoaufnahmen für eine private Nutzung sind erlaubt, wobei Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten sind. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und vor einem Besuch anzumelden. 

  14. Mit der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Ensembles Grube Samson, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden.

  15. Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.

  16. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach §86a StGB verboten. Kennzeichen sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

     

     

Besucherordnung Bergwerk Catharina Neufang
 

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erklären sich die teilnehmenden Personen mit allen Bestimmungen dieser Besucherordnung einverstanden und versichern, über ausreichend physische und psychische Fitness für eine Befahrung zu verfügen. Das Mindestalter beträgt 10 Jahre.

  2. Den Anordnungen des Besucherführers ist unbedingt Folge zu leisten.

  3. Die Grube wird als Gruppe besucht. Sollten Sie die Gruppe verlassen, ist dies dem Besucherführer zu melden. Die maximale Gruppengröße beträgt 15 Personen.

  4. Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben, warme Kleidung wird empfohlen.

  5. In der Anlage herrscht Helmtragepflicht. Helm sowie eine Handlampe werden vor Führungsbeginn ausgegeben und sind nach der Führung zurückzugeben.

  6. In der Anlage müssen ca. 6 Höhenmeter über eine Leiter bewältigt werden.

  7. In diesem Bergwerk leben viele besonders geschützte Tierarten wie Fledermäuse, Feuersalamander, Höhlenspinnen u.a.. Alle Gäste sind verpflichtet, das Bergwerk mit höchster Achtsamkeit zu befahren und Flora und Fauna zu schützen. Tiere und Lebensräume wie Kokons dürfen weder berührt noch verändert werden.

  8. Haustiere können generell in der Anlage nicht mitgeführt werden.

  9. Im Bergwerk und vor den Zugängen herrscht striktes Rauchverbot.

  10. Abfälle bitte in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen.

  11. Bei Verschmutzung und Beschädigung der Kleidung haftet der Betreiber nicht.

  12. Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Besucherordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurückerstattet.

  13. Film- und Fotoaufnahmen für eine private Nutzung sind erlaubt, wobei Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten sind. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und vor einem Besuch anzumelden.  Fotografieren ist nur ohne Blitz gestattet.

  14. Mit der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Ensembles Grube Samson, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden.

  15. Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während der gesamten Befahrung sowie dem Hin- und Rückweg vom und zum Museum wahrzunehmen.

  16. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach §86a StGB verboten. Kennzeichen sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.